Bald gilt’s! Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Damit wird Barrierefreiheit für Produkte, Dienstleistungen etc. zur Pflicht. So könnte auch Ihre Website betroffen sein. Wir wollen hier einen kleinen Überblick geben, welche Kriterien dafür gelten, welche Standards eingehalten werden müssen und wie diese umgesetzt werden können.
Viel Zeit bleibt nicht mehr. Daher: Haben Sie das Thema auf dem Schirm und planen Sie Ihre nächsten Schritte. Gerne analysieren wir Ihre Website im Detail, ermitteln den nötigen Handlungsbedarf und setzen alle erforderlichen Maßnahmen professionell um.
1) Für welche Websites/Unternehmen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Zunächst einmal betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Angebote und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher*innen und Enduser richten. Produkte etc., die nach dem 28. Juni in Umlauf kommen, müssen barrierefrei sein. Ausgenommen sind private oder rein geschäftliche Angebote (B2B) und Kleinunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte oder nicht mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz/Bilanzsumme).
Das heißt unter anderem E-Commerce/Webshops und generell elektronische Dienstleistungen im B2C-Bereich. Darunter fallen aber auch Kontaktformulare oder Terminbuchungstools.
Ein Handwerksbetrieb beispielsweise erbringt seine Leistung zwar nicht direkt über die Website, aber eine Kontaktaufnahme per Formular oder Online-Terminbuchung gelten als „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“.
Im Zweifel ziehen Sie eine Rechtsberatung hinzu.
2) Welche Richtlinien/Standards müssen eingehalten werden?
Die Europäische Norm EN 301 549 beschreibt die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik unter dem European Accessibility Act. Sie definiert die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) als verbindlichen Standard. Diese Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web unterteilen sich in drei Level von A bis AAA. Diese Level bauen aufeinander auf und die mindestens zu erreichende Vorgabe hier ist das Level AA.
ℹ️ Das bedeuten die Level
- Level A: Die wichtigsten Grundlagen, um eine Website auch mit Behinderung oder anderen Einschränkungen essentiell benutzbar zu machen. Zum Beispiel alternative Texte für Medien wie Bilder, Videos etc.
- Level AA: Macht eine Website für eine Mehrheit der Menschen zugänglich und benutzerfreundlich. Zum Beispiel die Einhaltung bestimmter Kontraste zwischen Text und Hintergrund, strukturierte Inhalte, konsistente Navigation und Untertitel für Video/Audio.
- Level AAA: Erweiterte Anforderungen, um Inhalte für so viele Menschen wie möglich bereitzustellen. Zum Beispiel Gebärdendolmetscher*in für Video- und Audioinhalte, Audiodeskriptionen, stärkere Kontraste.
Der Aufwand, um Level A bzw. AA zu erreichen ist gering bis moderat – muss aber eben mitbedacht werden! Im Idealfall und notwendig für zukünftige Projekte, passiert dies bereits in der Planungs- und Designphase einer Website.
Der aktuelle Standard AA lässt ein breites Publikum von gut strukturiereten Inhalten und einer komfortablen Bedienbarkeit profitieren. Letztendlich kann es uns allen das Leben leichter machen.
3) Welche Maßnahmen sind dazu notwendig?
Es gibt eine Vielzahl an Details, die im WCAG behandelt werden.
Die gängigsten dürten jedoch diese sein:
- Alt-Text/Bildbeschreibungen (auch Videos)
- Inhalte zugänglich für Screenreader/Assistenztools gestalten
- Navigation per Tastatur ermöglichen
- Formulare mit Labels versehen
- Information durch mehrere Eigenschaft vermitteln (Form, Größe, Farbe etc.)
- Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
- Schriftgröße entsprechend und ggf. anpassbar
- Inhalte semantisch strukturieren (z. B. Überschriften-Hierarchie beachten)
- Konsistente Navigation
Grob sollte das die Anforderungen abdecken – hier kann man aber auch noch tief ins Detail gehen. Eine detaillierte Liste finden Sie im WCAG.
Darüber hinaus wird eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ gefordert, die von jeder Seite aus und selbstverständlich barrierefrei zugänglich sein muss. Sie soll den Stand der Barrierefreiheit erläutern bzw. eine Bewertung enthalten (dafür gibt es einige Online-Tools) und bestehende Schwachstellen in der Barrierefreiheit benennen und begründen. Über eine elektronische Kontaktmöglichkeit sollen eventuelle weiterhin bestehende Barrieren mitgeteilt werden können.
4) Was jetzt? Wie rüste ich meine Website nach?
Manche Anpassungen lassen sich schnell und einfach selbst vornehmen –
Bildbeschreibungen zum Beispiel können in einem CMS wie WordPress über die Medienverwaltung in der Regel selbst ergänzt werden. Dabei ist es natürlich von Vorteil zu wissen, was eine gute Bildbeschreibung ausmacht.
Tipp❗
Wie man gute Bildbeschreibung verfasst, z. B. auch für Social Media, wird hier vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband erklärt: https://www.dbsv.org/bildbeschreibung-4-regeln.html
… auch weiterführende Optimierungen benötigen spezielles Fachwissen, insbesondere in Hinblick auf Technik, Struktur und Designlösungen.
Hierfür sind wir gerne Ihr Ansprechpartner! Wie eingangs erwähnt, viel Zeit bleibt nicht mehr. Ab Ende Juni müssen neue Websites konform mit den neuen Bestimmungen an den Start gehen. Beachten Sie das für eventuelle Website-Relaunchs dieses Jahr.
Also zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wenn Sie bereits Website-Kunde bei uns sind, informieren wir Sie direkt. Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir eine Einschätzung Ihrer Website vor und erstellen ein Angebot für Sie.